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Seit über 75 Jahren setzen wir uns als Interessenvertretung für die politischen, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Baden-Württemberg ein.
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Grundlagen unseres Verbandes
Beitragsordnung & Satzung
Hier finden Sie die zentralen Dokumente des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg e. V. Laden Sie sich unsere Satzung sowie die Beitragsordnung bequem als PDF-Datei herunter, um alle Details zur Mitgliedschaft und unseren Verbandsrichtlinien einzusehen.
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Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Unmittelbares Mitglied des Verbandes kann jede natürliche oder juristische Person werden, die im räumlichen Tätigkeitsbereich des Verbandes in der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, der Tierzucht oder der Tierhaltung sowie in einem Nebenbetrieb der vorgenannten Betriebe ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigt.
Unmittelbare Mitglieder des Verbandes können auch Unternehmen sein, zu deren Betrieb die Nutzung land- und/oder forstwirtschaftlicher Flächen erforderlich ist und die ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigen.
Unmittelbare Mitglieder des Verbandes können auch der Land- oder Forstwirtschaft dienende berufsständische Einrichtungen, Zusammenschlüsse land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen sein, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft dienen, soweit sie oder deren Mitglieder ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigen.
Der Verband kann ebenso mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen schriftlich vereinbaren, dass deren Mitglieder, die entsprechende sich aus der Satzung ergebende Voraussetzungen erfüllen, als unmittelbare Mitglieder des Verbands geführt werden.
Der Verband kann ebenso mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen schriftlich vereinbaren, dass deren Mitglieder, die die entsprechenden Voraussetzungen der Satzung erfüllen als mittelbare Mitglieder des Verbands geführt werden.
Korporative Mitglieder können Organisationen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die dem Verband gemäß ihrer Aufgabenstellung nahestehen und ihn in seinen Zielen fördern
- Beratung der Mitglieder in arbeitsrechtlichen, sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten rund um die Beschäftigten (z.B. Fehlverhalten Mitarbeiter, Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit etc.)
- Bereitstellung/Erstellung von Mustern wie z.B. Arbeitsverträge etc. für die Mitglieder (außer den zweisprachigen Verträgen, welche einen geringen Betrag zusätzlich kosten).
- Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Gerichten, Behörden und Organisationen soweit die Gesetze dies zulassen
- Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen mit der Gewerkschaft
- Information unserer Mitglieder durch Rundschreiben sowie auf der Homepage
- Förderung der Interessen der Mitglieder durch Einflussnahme auf die sozialpolitische Gesetzgebung und gegenüber Behörden
- Benennung von Arbeitgebervertretern für Arbeits- und Sozialgerichte, Sozialversicherungsträger sowie für alle Institutionen, bei welchen den Arbeitgeberverbänden ein gesetzliches Vorschlagsrecht eingeräumt ist
Die Kosten einer Mitgliedschaft richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.
Die Kündigung durch das Mitglied ist bis spätestens 30. September zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zulässig und in Textform (z.B. per E-Mail, Fax etc.) zu erklären.
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Füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und lassen uns diesen per Post zukommen. Wir freuen uns darauf, Sie bald als neues Mitglied des LFAGV BW begrüßen zu dürfen.

