Mitglied werden beim LFAGV BW

Werden Sie Mitglied in einer starken und stetig wachsenden Gemeinschaft

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Ihre Vorteile als Mitglied

Seit über 75 Jahren setzen wir uns als Interessenvertretung für die politischen, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Baden-Württemberg ein.

Werden auch Sie Teil unserer starken Gemeinschaft und profitieren Sie von unseren zahlreichen Vorteilen für unsere Mitglieder.

Ihre Vorteile als Mitglied:
Vorteile der Mitgliedschaft – Weinreben in der Sonne, Landwirtschaft in Baden-Württemberg
Bleiben Sie stets gut informiert

Als Mitglied des LFAGV informieren wir Sie in unseren digitalen Newslettern in regelmäßigen Abständen über für Sie als Arbeitgeber wichtige neue gesetzliche Regelungen und aktuelle Gerichtsentscheidungen.

Angebot von Schulungen im Arbeits- und Sozialrecht

Durch das regelmäßige Angebot von Seminaren sowohl zu Grundlagen als auch zu aktuellen Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht bleiben Sie als Arbeitgeber stets auf dem neuesten Stand.

Interner Mitgliederbereich der Homepage

Als Mitglied haben Sie Zugang zum internen Bereich unserer Homepage, in dem weitere Informationen sowie hilfreiche Vorlagen für die Praxis für Sie bereitstehen.

Beratung und Rechtsvertretung unserer Mitglieder

Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie individuell bei allen anfallenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Beschäftigten. Zudem vertreten wir unsere Mitglieder vor Gerichten, Behörden und Organisationen, soweit die Gesetze dies zulassen.

Spezielle Branchenkenntnisse in der Landwirtschaft

Dank unserer fundierten Branchenkenntnisse in der Landwirtschaft bieten wir Ihnen eine zuverlässige Rechtsvertretung, entwickeln praxisnahe Lösungen und agieren dabei stets vorausschauend.

Beratungskosten bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten

Durch die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sämtliche Beratungskosten des LFAGV bereits abgegolten, unabhängig davon, wie oft Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.

Gestaltung der regionalen Arbeitsbedingungen

Wir gestalten aktiv die regionalen Arbeitsbedingungen mit, indem wir für die Branche der Land- und Forstwirtschaft Tarifverhandlungen mit der entsprechenden Fachgewerkschaft führen.

Tarifverträge

Wir verhandeln für Sie Tarifverträge, insbesondere Rahmentarifverträge für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie Entgelttarifverträge für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, mit der zuständigen Gewerkschaft.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, Arbeitszeit, Urlaubsansprüchen und vielem mehr.

Rechtsvertretung

Wir vertreten unsere Mitglieder vor Gerichten, Behörden und Organisationen, soweit die Gesetze dies zulassen.

Netzwerk

Durch unsere Mitgliedschaft u. a. bei den Unternehmer Baden-Württemberg e. V. (UBW) in Stuttgart und im Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. (GLFA) in Berlin sind wir landes- und bundesweit bestens vernetzt und können so die politischen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Interessen unserer Mitglieder noch effektiver vertreten.

Schulungen

Regelmäßiges Angebot von Seminaren im Arbeits- und Sozialrecht zu den für Sie als Arbeitgeber relevanten Themen.

Politik

Förderung der arbeits-, tarif- und sozialpolitischen Interessen der Mitglieder durch Einflussnahme auf die sozialpolitische Gesetzgebung und gegenüber Behörden.

Sozialrecht

Beratung u. a. zur kurzfristigen und geringfügigen Beschäftigung sowie zum Einsatz von Saisonkräften und den zugehörigen sozialversicherungsrechtlichen Themen.

Sie benötigen weitere Informationen? Kein Problem!

In drei einfachen Schritten zum Mitglied

Beantragung der Mitgliedschaft

Antrag ausfüllen

Der Mitgliedsantrag steht Ihnen hier zum Download bereit.

Bitte füllen Sie diesen gut leserlich, gerne auch am Computer, aus.

Einreichen

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag im Original per Post an:

Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg e. V.
Bopserstraße 17
70180 Stuttgart

Bestätigung

Nach Eingang Ihres Mitgliedsantrags erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Mitgliedschaft per E-Mail.

Beitragsordnung und Satzung – Weinberg in Baden-Württemberg

Grundlagen unseres Verbandes

Beitragsordnung & Satzung

Hier finden Sie die zentralen Dokumente des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg e. V. Laden Sie sich unsere Satzung sowie die Beitragsordnung bequem als PDF-Datei herunter, um alle Details zur Mitgliedschaft und unseren Verbandsrichtlinien einzusehen.

Für unsere Bestandsmitglieder

Bereits Mitglied? Beantragen Sie hier Ihren Online-Zugang.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Unmittelbares Mitglied des Verbandes kann jede natürliche oder juristische Person werden, die im räumlichen Tätigkeitsbereich des Verbandes in der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, der Tierzucht oder der Tierhaltung sowie in einem Nebenbetrieb der vorgenannten Betriebe ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigt.

Unmittelbare Mitglieder des Verbandes können auch Unternehmen sein, zu deren Betrieb die Nutzung land- und/oder forstwirtschaftlicher Flächen erforderlich ist und die ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigen.
Unmittelbare Mitglieder des Verbandes können auch der Land- oder Forstwirtschaft dienende berufsständische Einrichtungen, Zusammenschlüsse land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen sein, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft dienen, soweit sie oder deren Mitglieder ständig oder zeitweise fremde Arbeitskräfte beschäftigen.

Der Verband kann ebenso mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen schriftlich vereinbaren, dass deren Mitglieder, die entsprechende sich aus der Satzung ergebende Voraussetzungen erfüllen, als unmittelbare Mitglieder des Verbands geführt werden.

Der Verband kann ebenso mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen schriftlich vereinbaren, dass deren Mitglieder, die die entsprechenden Voraussetzungen der Satzung erfüllen als mittelbare Mitglieder des Verbands geführt werden.

Korporative Mitglieder können Organisationen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die dem Verband gemäß ihrer Aufgabenstellung nahestehen und ihn in seinen Zielen fördern

  • Beratung der Mitglieder in arbeitsrechtlichen, sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten rund um die Beschäftigten (z.B. Fehlverhalten Mitarbeiter, Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit etc.)
  • Bereitstellung/Erstellung von Mustern wie z.B. Arbeitsverträge etc. für die Mitglieder (außer den zweisprachigen Verträgen, welche einen geringen Betrag zusätzlich kosten).
  • Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Gerichten, Behörden und Organisationen soweit die Gesetze dies zulassen
  • Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen mit der Gewerkschaft
  • Information unserer Mitglieder durch Rundschreiben sowie auf der Homepage
  • Förderung der Interessen der Mitglieder durch Einflussnahme auf die sozialpolitische Gesetzgebung und gegenüber Behörden
  • Benennung von Arbeitgebervertretern für Arbeits- und Sozialgerichte, Sozialversicherungsträger sowie für alle Institutionen, bei welchen den Arbeitgeberverbänden ein gesetzliches Vorschlagsrecht eingeräumt ist

Die Kosten einer Mitgliedschaft richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.

Die Kündigung durch das Mitglied ist bis spätestens 30. September zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zulässig und in Textform (z.B. per E-Mail, Fax etc.) zu erklären.

Rechts- & Tarifsicherheit. Beratung, die sofort hilft.

Wollen Sie Teil unserer starken Gemeinschaft werden und von unseren zahlreichen Vorteilen profitieren?
Füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und lassen uns diesen per Post zukommen. Wir freuen uns darauf, Sie bald als neues Mitglied des LFAGV BW begrüßen zu dürfen.